Schutzkonzept für
Blaues Kreuz Leipzig e.V.
1. Leitbild und Grundhaltung
- Wir verstehen uns als christliche Gemeinschaft, die Menschen mit Suchterkrankungen und deren Angehörige begleitet.
- Der Schutz der uns anvertrauten Menschen, insbesondere vulnerabler (verwundbar oder verletzlich) Personen, hat oberste Priorität.
- Wir achten die Würde jedes Einzelnen, unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder sozialem Status.
- Prävention, Transparenz und Verantwortung sind zentrale Bausteine unserer Arbeit.
2. Zielgruppe und Risikoanalyse
- Teilnehmende/ Hilfesuchende: Suchtkranke, Angehörige, Kinder und Jugendliche in suchtbelasteten Familien.
- Mitarbeitende: Hauptamtliche, Ehrenamtliche, FSJ-Kräfte, Praktikanten
- Risiken:
- Grenzverletzungen (emotional, spirituell, körperlich).
- Machtmissbrauch durch Mitarbeitende.
- Verletzung der Schweigepflicht oder Datenschutzverstöße.
- Überforderung von Praktikanten und FSJ-Kräften durch fehlende Erfahrung.
3. Prävention und Schulung
- Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden und FSJ-Kräfte (Umgang mit Nähe/Distanz, Sprache, spirituelle Angebote, Social Media).
- Schulungen zu folgenden Themen:
- Sucht- und Traumapädagogik.
- Umgang mit Nähe und Distanz.
- Prävention sexualisierter Gewalt.
- Datenschutz & Schweigepflicht.
- Einführungstage für FSJler mit klaren Aufgabenprofilen und Ansprechpartnern.
4. Strukturen und Zuständigkeiten
- Schutzbeauftragte Person im Verein (als interne Anlaufstelle ist der Vereinsvorsitzende Dieter Kappler).
- Externe Vertrauensstelle: Opferhilfe Sachsen e.V.
Karl-Liebknecht-Straße 16, 04107 Leipzig - Klare Dienstwege und Beschwerdewege für FSJler und Teilnehmende.
- Team-Supervision zur Entlastung und Reflexion.
5. Verfahren im Verdachtsfall
- Verbindlicher Interventionsplan bei Verdacht auf Grenzverletzungen oder Übergriffe:
- Ernstnehmen und dokumentieren.
- Interne Meldung an Schutzbeauftragte.
- Kontaktaufnahme mit externer Fachstelle.
- Klärung weiterer Schritte (z. B. Behörden, Polizei).
- Grundsatz: Schutz der Betroffenen hat Vorrang vor Vereinsinteressen.
6. Datenschutz & Schweigepflicht
- Alle Mitarbeitenden und FSJler unterschreiben eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit.
- Sensible Daten werden nach DSGVO verarbeitet.
- Klare Regeln für Foto-/Videoaufnahmen, Social Media und digitale Kommunikation.
7. Spirituelle Begleitung und Verantwortung
- Teilnahme an Andachten, Gebet oder Seelsorge ist freiwillig.
- Spirituelle Angebote dürfen niemals zur Abhängigkeit oder Manipulation führen.
- Geistliche Begleitung erfolgt nur durch qualifizierte Personen.
8. Evaluation & Weiterentwicklung
- Jährliche Überprüfung des Schutzkonzepts.
- Feedbackmöglichkeiten für Teilnehmende und FSJler (z. B. anonym).
- Anpassung an neue rechtliche Rahmenbedingungen oder Vereinserfahrungen.
Ergänzung zum Schutzkonzept: Schutz der FSJ- und BFD -Kräfte
1. Besondere Stellung der FSJ und BFD-Kräfte
- FSJler sind Lernende in einem Bildungsjahr – keine voll ausgebildeten Fachkräfte.
- Sie befinden sich in einer hierarchischen Abhängigkeit (Anleitung, Bewertung, Arbeitszeugnis).
- Daher benötigen sie besonderen Schutz vor Überforderung, Grenzverletzungen und Machtmissbrauch.
2. Risiken für FSJler
- Überforderung durch zu komplexe Aufgaben oder emotionale Belastung (z. B. Nähe zu schwer traumatisierten Menschen).
- Fehlende Abgrenzung zwischen privatem und beruflichem Umfeld.
- Abhängigkeit von Vorgesetzten → Gefahr von unfairer Behandlung, Manipulation oder Ausnutzung.
- Spiritueller Druck in christlichen Kontexten (z. B. Pflichtgefühl, an religiösen Angeboten teilnehmen zu müssen).
3. Schutzmaßnahmen für FSJler
a) Klare Strukturen
- Schriftliches Aufgabenprofil mit klaren Grenzen (keine therapeutischen Aufgaben, keine Verantwortung für Einzelgespräche ohne Begleitung).
- Benennung einer festen Ansprechperson im Verein (Mentor*in) + eine unabhängige externe Kontaktperson (Timo Fieseler – Netzwerk M).
b) Begleitung und Reflexion
- Regelmäßige Feedbackgespräche (mindestens alle 6–8 Wochen).
- Teilnahme an Supervisionen oder Austauschrunden.
- Einführungs- und Abschlussgespräch mit schriftlicher Reflexion.
c) Schutz vor Überforderung
- FSJler werden nicht allein mit Krisensituationen oder suizidgefährdeten Personen gelassen.
- Notfallplan für FSJler, damit sie in schwierigen Situationen sofort Unterstützung holen können.
d) Prävention von Machtmissbrauch
- Verhaltenskodex für Hauptamtliche und Ehrenamtliche im Umgang mit FSJlern (kein Druck, keine Ausnutzung, respektvoller Umgang, transparente Kommunikation).
- Recht auf Nein-Sagen bei Aufgaben, die nicht ihrer Rolle entsprechen.
4. Verfahren bei Konflikten oder Grenzverletzungen
- Beschwerdewege für FSJler:
- intern: Mentor*in oder Schutzbeauftragte Person im Verein,
- extern: FSJ-Träger oder unabhängige Beratungsstelle.
- Dokumentationspflicht bei Beschwerden.
- Schutz vor Repressalien (keine Nachteile im Zeugnis oder bei der Bewertung).
5. Geistliche Begleitung
- Spirituelle Angebote bleiben freiwillig.
- Kein „Druck durch Autoritätspersonen“.
- Reflexion über Glauben und Spiritualität ist möglich, aber nie verpflichtend.

