Schutzkonzept für

Blaues Kreuz Leipzig e.V.

1. Leitbild und Grundhaltung

  • Wir verstehen uns als christliche Gemeinschaft, die Menschen mit Suchterkrankungen und deren Angehörige begleitet.
  • Der Schutz der uns anvertrauten Menschen, insbesondere vulnerabler (verwundbar oder verletzlich) Personen, hat oberste Priorität.
  • Wir achten die Würde jedes Einzelnen, unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder sozialem Status.
  • Prävention, Transparenz und Verantwortung sind zentrale Bausteine unserer Arbeit.



2. Zielgruppe und Risikoanalyse

  • Teilnehmende/ Hilfesuchende: Suchtkranke, Angehörige, Kinder und Jugendliche in suchtbelasteten Familien.
  • Mitarbeitende: Hauptamtliche, Ehrenamtliche, FSJ-Kräfte, Praktikanten
  • Risiken:
    • Grenzverletzungen (emotional, spirituell, körperlich).
    • Machtmissbrauch durch Mitarbeitende.
    • Verletzung der Schweigepflicht oder Datenschutzverstöße.
    • Überforderung von Praktikanten und FSJ-Kräften durch fehlende Erfahrung.

3. Prävention und Schulung

  • Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden und FSJ-Kräfte (Umgang mit Nähe/Distanz, Sprache, spirituelle Angebote, Social Media).
  • Schulungen zu folgenden Themen:
    • Sucht- und Traumapädagogik.
    • Umgang mit Nähe und Distanz.
    • Prävention sexualisierter Gewalt.
    • Datenschutz & Schweigepflicht.
  • Einführungstage für FSJler mit klaren Aufgabenprofilen und Ansprechpartnern.


4. Strukturen und Zuständigkeiten

  • Schutzbeauftragte Person im Verein (als interne Anlaufstelle ist der Vereinsvorsitzende Dieter Kappler).
  • Externe Vertrauensstelle: Opferhilfe Sachsen e.V.
    Karl-Liebknecht-Straße 16, 04107 Leipzig
  • Klare Dienstwege und Beschwerdewege für FSJler und Teilnehmende.
  • Team-Supervision zur Entlastung und Reflexion.


5. Verfahren im Verdachtsfall

  • Verbindlicher Interventionsplan bei Verdacht auf Grenzverletzungen oder Übergriffe:
    1. Ernstnehmen und dokumentieren.
    2. Interne Meldung an Schutzbeauftragte.
    3. Kontaktaufnahme mit externer Fachstelle.
    4. Klärung weiterer Schritte (z. B. Behörden, Polizei).
  • Grundsatz: Schutz der Betroffenen hat Vorrang vor Vereinsinteressen.


6. Datenschutz & Schweigepflicht

  • Alle Mitarbeitenden und FSJler unterschreiben eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit.
  • Sensible Daten werden nach DSGVO verarbeitet.
  • Klare Regeln für Foto-/Videoaufnahmen, Social Media und digitale Kommunikation.


7. Spirituelle Begleitung und Verantwortung

  • Teilnahme an Andachten, Gebet oder Seelsorge ist freiwillig.
  • Spirituelle Angebote dürfen niemals zur Abhängigkeit oder Manipulation führen.
  • Geistliche Begleitung erfolgt nur durch qualifizierte Personen.


8. Evaluation & Weiterentwicklung

  • Jährliche Überprüfung des Schutzkonzepts.
  • Feedbackmöglichkeiten für Teilnehmende und FSJler (z. B. anonym).
  • Anpassung an neue rechtliche Rahmenbedingungen oder Vereinserfahrungen.

1. Besondere Stellung der FSJ und BFD-Kräfte

  • FSJler sind Lernende in einem Bildungsjahr – keine voll ausgebildeten Fachkräfte.
  • Sie befinden sich in einer hierarchischen Abhängigkeit (Anleitung, Bewertung, Arbeitszeugnis).
  • Daher benötigen sie besonderen Schutz vor Überforderung, Grenzverletzungen und Machtmissbrauch.


2. Risiken für FSJler

  • Überforderung durch zu komplexe Aufgaben oder emotionale Belastung (z. B. Nähe zu schwer traumatisierten Menschen).
  • Fehlende Abgrenzung zwischen privatem und beruflichem Umfeld.
  • Abhängigkeit von Vorgesetzten → Gefahr von unfairer Behandlung, Manipulation oder Ausnutzung.
  • Spiritueller Druck in christlichen Kontexten (z. B. Pflichtgefühl, an religiösen Angeboten teilnehmen zu müssen).


3. Schutzmaßnahmen für FSJler

a) Klare Strukturen

  • Schriftliches Aufgabenprofil mit klaren Grenzen (keine therapeutischen Aufgaben, keine Verantwortung für Einzelgespräche ohne Begleitung).
  • Benennung einer festen Ansprechperson im Verein (Mentor*in) + eine unabhängige externe Kontaktperson (Timo Fieseler – Netzwerk M).

b) Begleitung und Reflexion

  • Regelmäßige Feedbackgespräche (mindestens alle 6–8 Wochen).
  • Teilnahme an Supervisionen oder Austauschrunden.
  • Einführungs- und Abschlussgespräch mit schriftlicher Reflexion.

c) Schutz vor Überforderung

  • FSJler werden nicht allein mit Krisensituationen oder suizidgefährdeten Personen gelassen.
  • Notfallplan für FSJler, damit sie in schwierigen Situationen sofort Unterstützung holen können.

d) Prävention von Machtmissbrauch

  • Verhaltenskodex für Hauptamtliche und Ehrenamtliche im Umgang mit FSJlern (kein Druck, keine Ausnutzung, respektvoller Umgang, transparente Kommunikation).
  • Recht auf Nein-Sagen bei Aufgaben, die nicht ihrer Rolle entsprechen.


4. Verfahren bei Konflikten oder Grenzverletzungen

  • Beschwerdewege für FSJler:
    • intern: Mentor*in oder Schutzbeauftragte Person im Verein,
    • extern: FSJ-Träger oder unabhängige Beratungsstelle.
  • Dokumentationspflicht bei Beschwerden.
  • Schutz vor Repressalien (keine Nachteile im Zeugnis oder bei der Bewertung).


5. Geistliche Begleitung

  • Spirituelle Angebote bleiben freiwillig.
  • Kein „Druck durch Autoritätspersonen“.
  • Reflexion über Glauben und Spiritualität ist möglich, aber nie verpflichtend.